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Tipps für Nachahmer
Wie gründe ich einen Förderverein?
Vor dieser Frage standen wir im ersten Schuljahr (2000/2001) unserer neugegründeten Realschule.
Dank Hilfestellung der Schulleitung und der Initiative interessierter Eltern konnten wir am 26. Juni 2001 den Förderverein der Realschule Pfedelbach ins Leben rufen.
Als kleine Hilfe für Elterngruppen, die an ihrer Schule ebenfalls einen Förderverein gründen möchten, veröffentlichen wir hier in Stichworten unsere Erfahrungen, bzw. Vorgehensweise.
1. Bildung eines Ausschusses,
der sich intensiv mit wünschenswerten Zielen eines Fördervereins und mit Satzungen anderer Fördervereine auseinandersetzt.
2. Entwurf der Satzung
Dieser Satzungsentwurf sollte dem Amtsgericht und dem Finanzamt vorgelegt werden, damit später die Gemeinnützigkeit gesichert ist.
3. Organisation der Gründungsversammlung
Planung wo, wann und in welchem Rahmen diese stattfinden soll. Einladung zur Gründungsversammlung an Eltern, Lehrer, Presse, ....versenden.
4. Ablauf der Gründungsversammlung
- Zunächst bestimmt die Versammlung einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer, die später beide das Gründungsprotokoll unterschreiben müssen. Aus dem Protokoll müssen ersichtlich sein: Ort und Zeit der Versammlung, Namen und Anschriften der Teilnehmer, Sitzungsverlauf, Ablauf der Wahlen (offen oder geheim?), Wahlergebnisse.
- Diskussion der Satzung, Abstimmung über die Annahme der Satzung (= eigentliche Vereinsgründung). Diese Ursatzung muss dann von sieben Gründungsmitgliedern eigenhändig unterschrieben werden, womit der Verein als gegründet gilt.
- Aus der Mitte der Gründungsmitglieder werden dann der Vorstand und die Ausschussmitglieder entsprechend der Satzung gewählt.
5. Formalitäten
- Notarielle Anmeldung: Hierzu müssen die Vorstände gleichzeitig den Notar aufsuchen und die Vereinsgründung bezeugen (Personalausweis!). An Unterlagen müssen vorgelegt werden: Protokoll der Gründungsversammlung (unterschrieben vom Versammlungsleiter und Protokollführer), die Teilnehmerliste, und die Originalsatzung, die von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben wurde, sowie eine Kopie der Satzung.
- Der Notar beurkundet die Gründung und leitet die Unterlagen an das zuständige Amtsgericht weiter. Nach einigen Wochen wird der Vereinsregisterauszug erteilt, wenn der Verein den formalen Vorgaben des BGB entspricht. Der Verein ist dann berechtigt sich „e.V.“ nennen.
- Die Gemeinnützigkeit ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Hierzu wird eine Kopie der Satzung und des Vereinsregisterauszuges mit der Bitte um Anerkennung als gemeinnütziger Verein vorgelegt. Sofern nach der Satzung die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliegen, erteilt das Finanzamt einen befristeten Freistellungsbescheid zusammen mit der Steuernummer. Wegen der grundsätzlichen Befristung muss dem Finanzamt regelmäßig durch Vorlage der aktuellen Satzung und dem Rechenschaftsbericht nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit noch bestehen.